A. Auflistung
Aufgaben
Die Befugnisse des Beirats und dessen konkrete Ausgestaltung hängen einerseits von der Rechtsform der Gesellschaft, zugleich aber auch von der Anknüpfung und Ausrichtung der Einrichtung des Beirats ab. Danach richten sich seine Rechte und Pflichten, das Verhältnis gegenüber den gesetzlich vorgesehenen Gesellschaftsorganen und das Maß zulässiger privatautonomer Gestaltung. Der Beirat kann je nach Aufgabenzuweisung