Kreditinstitute haben gemäß § 42 BWG eine interne Revision einzurichten, die ausschließlich der laufenden und umfassenden Prüfung der Gesetzmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Zweckmäßigkeit des gesamten Unternehmens dient. Die interne Revision hat primär die Funktions- und Leistungsfähigkeit des internen Kontrollsystems sowie der Führungsinstrumente zu beurteilen und zu deren Weiterentwicklung beizutragen.180 Die interne Revision ist nicht zu verwechseln mit dem (Bank-)Controlling, dass als integriertes Managementkonzept aus Planung und Kontrolle zu interpretieren ist, welches neben eben dieser Planungs- und Kontrollfunktion auch noch die Informations-, Koordinations- und Leistungsbemessungsfunktion umfasst.181