Aufsichtsrat
Kreditinstitut
Aufsichtsräte bzw Mitglieder eines Aufsichtsrates eines Kreditinstituts treffen im Vergleich zu Aufsichtsräten in anderen Unternehmen zusätzliche Pflichten, die sich spezifisch aus dem Bankwesengesetz1 oder anderen bankrechtlichen Vorschriften ergeben. Daneben gelten für den Aufsichtsrat eines Kreditinstituts je nach Rechtsform die allgemeinen gesellschaftsrechtlichen Regelungen (zB AktG oder Genossenschaftsgesetz), soweit sich aus den bankrechtlichen Vorschriften nichts Abweichendes ergibt.