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I. Einleitung (Herbst)

Herbst2. AuflJuli 2016

Aufsichtsrat

Kreditinstitut

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Aufsichtsräte bzw Mitglieder eines Aufsichtsrates eines Kreditinstituts treffen im Vergleich zu Aufsichtsräten in anderen Unternehmen zusätzliche Pflichten, die sich spezifisch aus dem Bankwesengesetz11BGBl 532/1993, zuletzt geändert durch BGBl I 117/2015. oder anderen bankrechtlichen Vorschriften ergeben. Daneben gelten für den Aufsichtsrat eines Kreditinstituts je nach Rechtsform die allgemeinen gesellschaftsrechtlichen Regelungen (zB AktG oder Genossenschaftsgesetz), soweit sich aus den bankrechtlichen Vorschriften nichts Abweichendes ergibt.

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