Aufsichtsrat
Börsennotierte Gesellschaft
Der Aufsichtsrat einer börsenotierten Gesellschaft ist nicht nur zur Überwachung des Unternehmens verpflichtet, sondern unterliegt zugleich den erhöhten Anforderungen an Transparenz und Publizität eines gelisteten Unternehmens sowie der besonderen Aufsicht der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA). Die sich aus einer Börsenotierung ergebenden umfangreichen spezifischen Anforderungen und Pflichten an den Emittenten und seine Organe werden im Folgenden nur im Hinblick auf den Aufsichtsrat einer börsenotierten Gesellschaft dargestellt. Allgemeine kapitalmarktrechtliche Ausführungen erfolgen nur, soweit dies dem Verständnis der Besonderheiten für den Aufsichtsrat dient.