Arbeitnehmervertreter
Interessenvertretung
Aus der Bindung an gesellschaftsrechtliche Vorgaben und gesellschaftsrechtliche Sorgfaltsmaßstäbe – wie etwa die Beachtung des Unternehmenswohls nach § 70 AktG einerseits und aus der betriebsverfassungsrechtlichen Belegschaftsvertretungsaufgabe andererseits – ergeben sich zahlreiche Spannungsfelder für die Ausübung des Aufsichtsratsmandates durch die Arbeitnehmervertreter: