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VII. Spannungsfeld Unternehmenswohl versus Arbeitnehmerinteressen (Gahleitner)

Gahleitner2. AuflJuli 2016

Arbeitnehmervertreter

Interessenvertretung

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Aus der Bindung an gesellschaftsrechtliche Vorgaben und gesellschaftsrechtliche Sorgfaltsmaßstäbe – wie etwa die Beachtung des Unternehmenswohls nach § 70 AktG einerseits und aus der betriebsverfassungsrechtlichen Belegschaftsvertretungsaufgabe andererseits – ergeben sich zahlreiche Spannungsfelder für die Ausübung des Aufsichtsratsmandates durch die Arbeitnehmervertreter:

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