Aufsichtsratswahl
GmbH
Die Bestellung des Aufsichtsrats bei der GmbH wurde zuletzt grundlegend durch das GesRÄG 2005 geändert. Die Neuerungen durch das AktRÄG lassen die Regelungen bei der GmbH unberührt. Zu den wichtigsten normativen Grundlagen siehe oben vor dem Literaturverzeichnis.