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IV. Fehlerhafte Bestellung und Rechtsfolgen (Doralt)

Doralt2. AuflJuli 2016

A. Nichtige Einberufung und sonstige Nichtigkeitsgründe

Fehlerhafte Bestellung

Fehlerhafter Beschluss

185
Liegt ein allgemeiner Nichtigkeitsgrund nach § 199 Abs 1 AktG vor, so ist auch ein entsprechender HV-Beschluss nichtig. Die Nichtigkeit kann von jedem geltend gemacht werden; Aktionären und Mitgliedern des Aufsichtsrats und des Vorstands steht dafür die Nichtigkeitsklage nach § 201 AktG offen.242242 Diregger in Doralt/Nowotny/Kalss, AktG2 § 199 Rz 52 und Rz 56 zum Eintragungshindernis bei Nichtigkeit eines HV-Beschlusses; Rummel, Die Mangelhaftigkeit von Aufsichtsratswahlen (1969); zu einzelnen Nichtigkeitsgründen der AR-Wahl nach dt Recht Hüffer AktG11, § 250 Rz 2 ff. Denkbar sind bei der Wahl des Aufsichtsrats insbesondere folgende Nichtigkeitsgründe:

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