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II. Welches sind die gesetzlichen Anforderungen an den Aufsichtsrat? (Königswieser)

Königswieser2. AuflJuli 2016

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Die umfangreichen Aufgaben des Aufsichtsrats sind gesetzlich festgelegt (siehe Dr. Peter Kunz: Gesellschaftsrechtliches Aufsichtsrats-Know-how) und können nur im Team gut bearbeitet werden.

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Die wichtigste Aufgabe des Aufsichtsrats ist die Wahl (ggf. Abberufung) eines Vorstands, der über die notwendigen fachlichen und sozialen Kompetenzen verfügen muss. Der Aufsichtsrat hat auch die Vergütung inklusive der Anreizsysteme für den Vorstand zu regeln. Das Gremium hat sich selbst z. B. anhand der Wahl eines Aufsichtsratsvorsitzenden, der Erlassung einer Geschäftsordnung oder des Einsetzens von Ausschüssen zu organisieren (Selbstorganisationspflicht). Es kann auch für den Vorstand eine Geschäftsordnung erlassen oder einen Vorstandsvorsitzenden bestellen. Der Aufsichtsrat hat in seiner Kernaufgabe den Vorstand zu überwachen und zu beraten, wobei die Geschäftsführungstätigkeit allein dem Vorstand zusteht. Darüber hinaus hat er einen Katalog der Geschäfte, die vom Vorstand nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats getätigt werden dürfen, festzusetzen. Er wirkt bei der Bestellung des Abschlussprüfers mit und hat den vom Vorstand erstellten und vom Abschlussprüfer kontrollierten Jahresabschluss festzustellen. Schließlich sollte der Aufsichtsrat die Effizienz seiner Überwachungstätigkeit laufend durch Selbst- und Fremdevaluierungen überprüfen (lassen). Die Entscheidungen sind grundsätzlich als Gesamtaufsichtsrat (Kollegialorgan) zu treffen, was wiederum zeigt, wie wichtig gute Teamarbeit ist.

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