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1. Definition der GmbH

Bollenberger6. AuflSeptember 2017

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Gesellschaft mbH, GesmbH, GmbH) ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, deren Gesellschafter mit Stammeinlagen am Stammkapital beteiligt sind, ohne persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft zu haften.



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