Bei einer Rückgängigmachung des Grundstückserwerbs (einvernehmlich oder durch Ausübung eines Rücktritts- oder Wiederkaufsrechtes764, Herausgabe einer Schenkung765 oder eines Erwerbs von Todes wegen766) oder bei Herabsetzung der Gegenleistung innerhalb von drei Jahren wird die GrESt auf Antrag erstattet.767