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I Rückgängigmachung und Erstattung

Jilch6. AuflJänner 2022

Bei einer Rückgängigmachung des Grundstückserwerbs (einvernehmlich oder durch Ausübung eines Rücktritts- oder Wiederkaufsrechtes764764 Bruckner-Widinski, aaO, S 442., Herausgabe einer Schenkung765765Vgl Beiser, ÖStZ 2016, 289. oder eines Erwerbs von Todes wegen766766VwGH 28. 9. 2016, Ro 2016/16/0015; ÖStZ 2017, 179.) oder bei Herabsetzung der Gegenleistung innerhalb von drei Jahren wird die GrESt auf Antrag erstattet.767767Vgl bloß VwGH 3. 6. 1993, 90/16/0144, ÖStZB 1993, 332. Der Erwerbsvorgang ist nur dann rückgängig gemacht, wenn der Verkäufer jene Verfügungsmacht über das Grundstück, die er vor Vertragsabschluss innehatte, wiedererlangt hat, VwGH 29. 6. 1995, 94/16/0151, 95/16/0170, ÖStZB 1996, 164. Zur teilweisen Rückerstattung wegen Nichtverwirklichung des Vertragszweckes s Protokollentwurf betreff Gebühren und Verkehrsteuern 2005.

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