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A. Überblick

Nimmervoll2. AuflMärz 2017

§ 502

558

FESTNAHME

durch die Kriminalpolizei von sich aus

FESTNAHME

aufgrund gerichtlich bewilligter Festnahmeanordnung

Verfolgung auf frischer Tat (§ 170 Abs 1 Z 1)

(§ 171 Abs 2 Z 1) oder

Gefahr im Verzug bei Haftgrund § 170 Abs 1 Z 2 bis 4

(§ 171 Abs 2 Z 2)

nur aufgrund einer gerichtlich bewilligten Festnahmeanordnung

(§ 171 Abs 1)

(einfacher) Tatverdacht

Haftgrund

(§ 171 Abs 2 iVm § 170 Abs 1)

Haftgrund

(§ 171 Abs 1 iVm § 170 Abs 1)

Z 1: Verfolgung auf frischer Tat

Z 2: Fluchtgefahr

Seite 332

Z 3: Verdunkelungsgefahr

Z 4: Tatbegehungs- und/oder Tatausführungsgefahr

Prüfung der Verhältnismäßigkeit

(§ 170 Abs 3 iVm § 5)

dagegen Maßnahmenbeschwerde zulässig

dagegen Beschwerde zulässig (§ 87)

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