Beweisantrag
Der Beschuldigte ist auch im Ermittlungsverfahren schon berechtigt, Beweisanträge zu stellen (§ 55 Abs 1). Vgl dazu ausführlich Seite 541.§ 55
Beweisantrag
Der Beschuldigte ist auch im Ermittlungsverfahren schon berechtigt, Beweisanträge zu stellen (§ 55 Abs 1). Vgl dazu ausführlich Seite 541.§ 55