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Strafprozessrecht: Das Strafverfahren, Nimmervoll
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C. Rechtsmittelverzicht
Nimmervoll
2. Aufl
März 2017
§ 57
Rechtsmittelverzicht
Nimmervoll
in
Nimmervoll
(Hrsg), Das Strafverfahren
2
(2017) Rechtsmittelverzicht Rz 179
179
§ 57
Rechtsmittelverzicht
Ein
Verzicht
auf Rechtsmittel gegen das Urteil
, den der (richtig) Angeklagte nicht
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Rechtsmittelverzicht