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D. Generalprokuratur

Nimmervoll2. AuflMärz 2017

§ 22

Generalprokuratur

32
Keine Staatsanwaltschaft in diesem (engen) Sinne ist die Generalprokuratur. Sie wirkt zwar an allen Strafverfahren des OGH mit, schreitet dabei aber nicht als Anklagebehörde ein, sondern vertritt die Interessen des Staates in der Rechtspflege (§ 22).

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