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zu § 16

Hofbauer/Bleyer11. AuflMärz 2017

Zu § 16

Zu § 16 Abs 1 Z 6
Häufige Fragen zum Pendlerrechner

Stand: 1. 1. 2017 (inkl „Pendlerrechner 2.0“)

Pendlerrechner
Wozu dient der Pendlerrechner?

Der Pendlerrechner dient zur Ermittlung der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und zur Beurteilung, ob die Benützung eines Massenbeförderungsmittels (öffentliches Verkehrsmittel) zumutbar oder unzumutbar ist. Basierend auf diesen Ergebnissen wird die Höhe eines etwaig zustehenden Pendlerpauschales und Pendlereuro ermittelt.

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