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29a Haftung bei Beauftragung zur Erbringung von Bauleistungen (§ 82 a EStG)

Hofbauer/Bleyer11. AuflMärz 2017

29a Haftung bei Beauftragung zur Erbringung von Bauleistungen (§ 82 a EStG)

Rz 1212a LStR
Mit § 82a EStG wird ab 1. 7. 2011 (maßgeblich ist der Zahlungsfluss) bei Weitergabe von Bauleistungen eine Haftung des Auftraggebers (Auftrag gebendes Unternehmen) für lohnabhängige Abgaben des beauftragten Bauunternehmens eingeführt. Die Haftung für lohnabhängige Abgaben knüpft zum großen Teil an dieselben Voraussetzungen wie die Haftung im Bereich des Sozialversicherungsrechts für Beiträge und Umlagen an österreichische Krankenversicherungsträger nach §§ 67a ff ASVG.

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