Die europarechtliche Grundlage für die Verschmelzung ist die 3. gesellschaftsrechtliche Richtlinie (3. RL) vom 9. 10. 1978 (78/855/EWG : ABl L 295 vom 20. 10. 1978, mittlerweile kodifiziert als RL 2011/35/EU unter Berücksichtigung der Änderungen durch die Richtlinie 2009/109/EG ). Die Vorgaben der Richtlinie gelten nur für Verschmelzungen, an denen Aktiengesellschaften beteiligt sind (vgl Art 1 3. RL) und sind von den Mitgliedstaaten verpflichtend umzusetzen.