Unter dem Begriff der Konzernkontrolle werden verschiedenste Erfordernisse im Konzerngeschehen zusammengefasst. So umfasst er einerseits die Frage, ob und in welcher Form die Interessen der Gesellschafter bei Begründung eines Abhängigkeitsverhältnisses, bei fortschreitender Intensivierung des Konzernverhältnisses oder schlicht vor Veränderungen der Unternehmens- bzw Konzernstruktur geschützt werden können. Diese
Konzerneingangskontrolle wurde bereits oben in Rz 96 ff behandelt. Die
Konzernleitungs- bzw Konzernzustandskontrolle wiederum betrifft die Frage, wie die Gesellschaft vor Konzerngefahren, insb einer überschießenden Berücksichtigung von Konzerninteressen, geschützt werden kann; siehe dazu die Rz 107 ff. Darüber hinaus kann man noch einen Bereich der
allgemeinen Konzernkontrolle abgrenzen. Dieser umfasst das generell in einer AG vorhandene bzw vorzusehende Kontrollsystem, das jedoch im Konzern noch um bestimmte Facetten angereichert ist.