A. Vorgründungsgesellschaft
Vorgründungsgesellschaft
Mit Aufnahme der Tätigkeiten zur Gründung der Gesellschaft entsteht die Vorgründungsgesellschaft. Dieses Gründungskonsortium besteht aus den Personen, die die Absicht haben, eine Aktiengesellschaft zu gründen, aber bislang keinen Gesellschaftsvertrag (siehe Rz 7) abgeschlossen haben.1