Eine Anpassung der technischen Einrichtungen wird in der Praxis wohl erst dann erfolgen, wenn Steuerbürger im Rahmen ihres Compliance-Bewusstseins auf die Systemhersteller einwirken, ordnungsmäßig aufzeichnende Systeme zur Verfügung zu stellen. Im anderen Fall wird von Steuerpflichtigen immer wieder behauptet, es wären gar keine ordnungsmäßigen Systeme am Markt, bzw von den Systemherstellern angeführt, ordnungsmäßige Systeme wären wegen nicht vorhandener illegaler Optionen Ladenhüter und die Produktion ausschließlich ordnungsmäßiger Systeme würde unmittelbar in den geschäftlichen Ruin führen.