Mit dem 99. Bundesgesetz (Betrugsbekämpfungsgesetz 200688) wurden in Österreich steuerliche Aufzeichnungsregelungen in der BAO mit Wirkung ab 1. 1. 2007 umfassend geändert und an die technischen Verhältnisse im 21. Jahrhundert angepasst. Ergänzend dazu ist durch das BMF eine Verordnung89 (Barbewegungsverordnung) ergangen, welche Einzelheiten der Aufzeichnungen von Barbewegungen regelt.