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1.7 Finanzanlagevermögen

Karel/Handler/Abt3. AuflSeptember 2019

1.7.1 Begriff

Finanzanlagen sind unkörperliche (immaterielle) Vermögensgegenstände, die als Kapitalanlagen dem Betrieb für längere Zeit dienen sollen. Dazu zählen in erster Linie Wertpapiere (Aktien, Anleihen, Investmentfondsanteile u.a.) und Beteiligungen an Personen- und Kapitalgesellschaften.

1.7.2 Gesetzliche Bilanzgliederung

Nach Unternehmensrecht (§ 224 Abs. 2 A III UGB) ist für Kapitalgesellschaften folgende Gliederung der Finanzanlagen vorgeschrieben:

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