1.7.1 Begriff
Finanzanlagen sind unkörperliche (immaterielle) Vermögensgegenstände, die als Kapitalanlagen dem Betrieb für längere Zeit dienen sollen. Dazu zählen in erster Linie Wertpapiere (Aktien, Anleihen, Investmentfondsanteile u.a.) und Beteiligungen an Personen- und Kapitalgesellschaften.
1.7.2 Gesetzliche Bilanzgliederung
Nach Unternehmensrecht (§ 224 Abs. 2 A III UGB) ist für Kapitalgesellschaften folgende Gliederung der Finanzanlagen vorgeschrieben: