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Die Datenschutzbehörde – von der Kontrollstelle zur Aufsichts- und Regulierungsbehörde. Die Datenschutzbehörde im Kontext der DSGVO (Schmidl**Der Beitrag gibt ausschließlich die persönliche Meinung des Autors wieder und wurde Mitte Juli 2017 endverfasst. Danach eintretende Ereignisse konnten nicht mehr berücksichtigt werden.)

Schmidl1. AuflNovember 2017

I. Die Datenschutz-Kontrollstelle nach dem Konzept der DSRL

1. Vorgaben der DSRL

Dass die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben der Überwachung durch eine unabhängige Stelle bedarf, war bereits dem Gesetzgeber der DSRL11Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr – Datenschutz-Richtlinie (DSRL), ABl L 1995/281, 31. bekannt.

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