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Datenschutz auf der Großbaustelle – Zur Teilnahme an Personaldokumentationssystemen aus Sicht der DSGVO (Thiele)

1. AuflDezember 2018

Die ‚Soko Baustelle’ soll Sozialbetrug bekämpfen“ titelten u.a. die Oberösterreichischen Nachrichten im Juli 2016 und sprachen damit die weit verbreitete Unsitte der Abgabenhinterziehung auf Großbaustellen offen an. Im Vorjahr hat die Sonderabteilung der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) ca. 8000 Baustellen in Österreich geprüft. Dabei gab es bei ca. 50 österreichischen und 500 ausländischen Betrieben den Verdacht auf Entlohnung unter Kollektivvertragsniveau oder Hinterziehung von Sozialbeiträgen. Die Dunkelziffer dürfte deutlich höher liegen, obwohl in den vergangenen Jahren schon das Anti-Dumping-Gesetz eingeführt und das Bundesvergabegesetz novelliert worden sind. Neben der BUAK ist auch die Finanzpolizei auf Baustellen unterwegs. Inzwischen haben private Datenbankbetreiber ihre Arbeit aufgenommen, die den auf Großbaustellen tätigen Unternehmen die lückenlose und jederzeitige Online-Dokumentation der Beschäftigten, d.h. ihres eigenen und überlassenen Personals, ermöglichen. Der folgende Beitrag untersucht die bei einer Teilnahme an einem derartigen System zu beachtenden datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen nach der

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Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO). Als wesentliche Datensicherheitsmaßnahmen für teilnehmende Betriebe kommt dabei einem funktionsfähigen Löschkonzept erhebliche Bedeutung zu, das ebenfalls skizziert wird.

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