Ausschreibungsunterlagen
Hinsichtlich der Art der Leistungsbeschreibung eröffnet das BVergG dem Auftraggeber gemäß den §§ 95 ff BVergG ausdrücklich neben der „konstruktiven“ Leistungsbeschreibung auch die Möglichkeit einer „funktionalen“ Leistungsbeschreibung.
<i>Heid/Kurz</i> in <i>Heid Schiefer Rechtsanwälte/Preslmayr Rechtsanwälte</i> (Hrsg), Handbuch Vergaberecht<sup>Aufl. 4</sup> (2015) Konstruktive – funktionale Ausschreibung, Seite 421 Seite 421