vorheriges Dokument
nächstes Dokument

3.4.1. Konstruktive – funktionale Ausschreibung

Heid/Kurz4. AuflDezember 2015

Ausschreibungsunterlagen

1173
Hinsichtlich der Art der Leistungsbeschreibung eröffnet das BVergG dem Auftraggeber gemäß den §§ 95 ff BVergG ausdrücklich22582258Die grundsätzliche Zulässigkeit war aber auch schon vor ihrer ausdrücklichen Normierung im BVergG in der Judikatur anerkannt. Vgl dazu BVA 7.4.2000, N-45/99. neben der „konstruktiven“ Leistungsbeschreibung auch die Möglichkeit einer „funktionalen“ Leistungsbeschreibung.

Seite 421

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte