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3.3.1.1. Anforderungen an Bekanntmachungen im Oberschwellenbereich

Auprich4. AuflDezember 2015

Bekanntmachung

1096
Im Oberschwellenbereich besteht für Auftraggeber die Verpflichtung zur europaweiten Bekanntmachung von beabsichtigten Auftragsvergaben. Die Bekanntmachungen und Mitteilungen müssen der Kommission übermittelt werden. Sämtliche Kosten der Veröffentlichung werden von der Union getragen.21702170Siehe Art 36 Abs 4 RL 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge.

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