Im Allgemeinen unterliegt das Vergaberecht einer steten gesetzlichen Weiterentwicklung, welche zumeist durch Anpassung an europäische Richtlinien (im Oberschwellenbereich), aber auch durch Anpassungserfordernisse auf nationaler Ebene (im Unterschwellenbereich) bedingt ist. Ein Beispiel einer nationalen Anpassung ist die Erhöhung der zulässigen (Auftrags-) Wertgrenzen für die Direktvergabe, die ursprünglich im Jahr 20091275 als Antwort auf die Wirtschaftskrise eingeführt worden ist und zumindest bis Ende 2016 weiterhin Bestand hat.