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1.2.4.1. Schwellenwerteverordnungen

Huber4. AuflDezember 2015

Verordnung

134
Die Vergabe eines Auftrages erfolgt im Oberschwellenbereich, wenn der geschätzte Auftragswert zumindest folgende Netto-Auftragswerte erreicht:

Bauaufträge ab EUR 5.186.000,–;

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