Verordnung
Die Vergabe eines Auftrages erfolgt im Oberschwellenbereich, wenn der geschätzte Auftragswert zumindest folgende Netto-Auftragswerte erreicht:Bauaufträge ab EUR 5.186.000,–;Verordnung
Die Vergabe eines Auftrages erfolgt im Oberschwellenbereich, wenn der geschätzte Auftragswert zumindest folgende Netto-Auftragswerte erreicht:Bauaufträge ab EUR 5.186.000,–;