Bundesvergabegesetz (BVergG)
Eine neuerliche Anpassung des BVergG 2006 erfolgte mit BGBl I 2007/86 (mit 1.1.2008 in Kraft getreten). Mit dieser Novelle wurden insbesondere „Feinabstimmungen“ des BVergG vorgenommen und die Rechtsprechung des VfGH zum BVergG berücksichtigt.