Das Vergaberecht hat sich seit dem Beitritt Österreichs zum EWR im Jahr 1994 so dynamisch wie kaum ein anderes Rechtsgebiet entwickelt. Dieser Prozess setzt sich ständig fort, gilt es doch insbesondere die sich häufig ändernden europarechtlichen Vorgaben umzusetzen und mit der gewachsenen österreichischen Vergabekultur zu verbinden. Das Vergaberecht ist dadurch zu einer juristischen Spezialdisziplin geworden, die für Techniker und Unternehmer, aber auch für Juristen, die darauf nicht spezialisiert sind, immer undurchschaubarer wurde.

