Arbeiter
Das für die Heimarbeiter geltende Heimarbeitsgesetz, seit 2009 ohne Bestimmungen für Zwischenmeister und Mittelspersonen sowie in den organisatorischen Nebenfragen vereinfachend novelliert und nicht zu verwechseln mit Arbeit im Homeoffice i.S.d. seit 1. 4. 2021 geltenden § 2h AVRAG, gewährt Heimarbeitern Rechte, die jenen der Betriebsarbeiter gleich oder annähernd gleich sind.