Pflegegeld
Falls nicht schon zu einer Vollrente aus der Unfallversicherung Pflegegeld gebührt, kann zu Pensionen Pflegegeld nach dem Bundespflegegeldgesetz (BPGG) kommen, auch schon ab Geburt (in der Pensionsversicherung nur bei Waisenpensionen von Bedeutung).Pflegegeld setzt voraus, dass aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung oder einer Sinnesbehinderung der Betreuungs- und Hilfsbedarf (Pflegebedarf) voraussichtlich mindestens sechs Monate andauert. Seite 14