Sozialversicherung
Sachleistungsberechtigte können vom Vertragsarzt verschriebene Medikamente kostenlos in der Apotheke beziehen. Lediglich die Rezeptgebühr (2025 und 2026 € 7,55 je Packung) ist zu leisten, soweit nicht durch Richtlinien des Dachverbandes der SV-Träger ein Abschlag festgesetzt ist oder ein Befreiungstatbestand vorliegt.