Betriebliche Mitarbeitervorsorge (Abfertigung Neu)
Selbständigenvorsorge
Kompetenzrechtlich abgedeckt durch eine besondere Verfassungsbestimmung, ist
seit 1. 1. 2008 – also jenem Zeitpunkt, zu dem die gewerblichen Krankenversicherungsbeiträge um
<i>Schrank</i>, Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht (97. Lfg 2026) Die Selbständigenvorsorge, Seite 19 Seite 19
1,45% Prozentpunkte auf den (etwas erhöhten) Wert der Dienstnehmerbeitragssätze gesenkt wurden – die
verpflichtende betriebliche Mitarbeitervorsorge (siehe Kapitel 46 Pkt. E) auf
alle jene Personen erstreckt,
die als Aktive der Pflichtversicherung in der Krankenversicherung der Selbständigen nach § 2 GSVG unterliegen. Dies
begrenzt bis einen Tag vor der
Inanspruchnahme einer Eigenpension, außer bei Eigenverpflichtung zur Weiterentrichtung innerhalb eines Monats gegenüber der SVS.