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L. Option Arbeitslosenversicherung für Selbständige

95. LfgJänner 2025

 

Arbeitslosenversicherung

Sozialversicherung

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Wer aufgrund einer Erwerbstätigkeit der Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung nach dem GSVG unterliegt, also Gewerbetreibende und neue Selbständige, wird bis zum 60. Lebensjahr in die Arbeitslosenversicherung einbezogen, wenn er innerhalb von sechs Monaten nach Verständigung durch die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen in die Arbeitslosenversicherung schriftlich eintritt.

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