vorheriges Dokument
nächstes Dokument

D. Meldevorschriften und Steuerdatenaustausch

95. LfgJänner 2025

 

GSVG-Versicherungstatbestand

Sozialversicherung

34
Der Sozialversicherungsanstalt ist jeder für Bestand oder Nichtbestand der Versicherung wesentliche Umstand binnen einem Monat zu melden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte