Sozialversicherung
Unfallversicherung und Unfallschutz
Die zivilrechtliche Haftpflicht des einzelnen Arbeitgebers ist durch eine Art „Gesamthaftung“ aller Arbeitgeber im Wege der Unfallpflichtversicherung abgelöst. Diese wird
ausschließlich durch Dienstgeberbeiträge finanziert.