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A. Grundsätzliches (Schrank)

95. LfgJänner 2025

 

Sozialversicherung

Unfallversicherung und Unfallschutz

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Die zivilrechtliche Haftpflicht des einzelnen Arbeitgebers ist durch eine Art „Gesamthaftung“ aller Arbeitgeber im Wege der Unfallpflichtversicherung abgelöst. Diese wird ausschließlich durch Dienstgeberbeiträge finanziert.

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