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F. Nachwirkende Geheimhaltung? (Schrank)

97. LfgJänner 2026

 

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Bei dienstlichem Zugang zu vertraulichen Daten des Unternehmens ist nicht nur bei Änderung der Tätigkeit und bei Dienstfreistellungen darauf zu achten, den jeweiligen IT-Zugang des Arbeitnehmers zu solchen Daten unverzüglich technisch zu sperren. In besonderem Maße gilt dies auch bei Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis im Hinblick auf das bisweilen relevante Interesse eines neuen Arbeitgebers bzw. Unternehmens.

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