1. Grundsätzliches
Betriebliche Mitarbeitervorsorge
Dienstgeber
Die „Abfertigung Neu“ besteht für Eintritte seit 1. 1. 2003 in der rechtlichen und wirtschaftlichen Auslagerung der Abfertigungspflichten der Arbeitgeber an privatrechtliche Mitarbeitervorsorgekassen (BV-Kassen). Statt selbst bei Beendigung Abfertigungen zahlen zu müssen, verpflichtet das BMSVG-System den Arbeitgeber nur zur laufenden Beitragszahlung zugunsten des Arbeitnehmers (im Wege der Krankenkasse) an jene BV-Kasse, welcher der Arbeitgeber beigetreten ist.