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E. „Abfertigung Neu“: Betriebliche Mitarbeitervorsorge (Schrank)

95. LfgJänner 2025

 

1. Grundsätzliches

Betriebliche Mitarbeitervorsorge

Dienstgeber

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Die „Abfertigung Neu“ besteht für Eintritte seit 1. 1. 2003 in der rechtlichen und wirtschaftlichen Auslagerung der Abfertigungspflichten der Arbeitgeber an privatrechtliche Mitarbeitervorsorgekassen (BV-Kassen). Statt selbst bei Beendigung Abfertigungen zahlen zu müssen, verpflichtet das BMSVG-System den Arbeitgeber nur zur laufenden Beitragszahlung zugunsten des Arbeitnehmers (im Wege der Krankenkasse) an jene BV-Kasse, welcher der Arbeitgeber beigetreten ist.

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