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F. Gehaltsdaten-Geheimnisbruch - künftige Schäden: Vorbeugende Schadenersatzfeststellung? (Schrank)

95. LfgJänner 2025

 

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Jüngst hatte OGH 9 ObA 52/21v, LE-AS 13.6.4.Nr.1, im Kontext eines vertragswidrigen Geheimnisbruchs - konkret durch Offenlegung bzw. Bekanntgabe der Gehaltsvereinbarung bestimmter Mitarbeiterinnen - die allgemein für das Personalwesen bedeutsame Frage zu entscheiden, ob es dem betroffenen Arbeitgeber zusteht, auch ohne bisheriges Vorliegen von Schadenersatzbegehren der Betroffenen konkret schuldhaft Vertragsbrüchige auf Feststellung zu klagen, ihm künftige Schäden aus dem Geheimnisbruch zu ersetzen.

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