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D. Risikohaftung des Arbeitgebers: Aufwandsansprüche aus dienstlichen Eigenschäden (z.B. Pkw-Unfälle oder Verteidigungskosten) (Schrank)

95. LfgJänner 2025

 

1. Wann greift die Risikohaftung? Wann nicht?

Dienstgeber

Dienstnehmer

Privates Kfz bei Dienstfahrten

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