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D. Ausgleichstaxe und Meldepflicht (Schrank)

96. LfgJuli 2025

 

Behinderung

23
Hat ein beschäftigungspflichtiger Dienstgeber keine oder zu wenig Behinderte (auf die Pflichtzahl anrechenbar bleiben Behinderte auch während einer Zeit ohne Entgeltanspruch), muss er die Ausgleichstaxe entrichten. Das SMS schreibt sie für das abgelaufene Kalenderjahr für jene Monate vor, in denen die Beschäftigungspflicht nicht erfüllt ist.

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