Für Jugendliche, die das
16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder in einem Lehrverhältnis stehen, besteht ein absolutes
Verbot der Akkordarbeit, von akkordähnlichen Arbeiten, leistungsbezogenen Prämienarbeiten und sonstigen Arbeiten, bei denen durch ein gesteigertes Arbeitstempo ein höheres Entgelt erzielt werden kann. Auch
Fließarbeiten mit vorgeschriebenem Arbeitstempo fallen unter dieses Verbot.