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B. Wirkungen und Wirkungsweise echter Betriebsvereinbarungen (Schrank)

95. LfgJänner 2025

 

Betriebsvereinbarung

Kundmachung

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Was in echten Betriebsvereinbarungen an Regelungen für die Arbeitnehmer bzw. deren Verhalten im Betrieb udgl. enthalten ist, gilt - ausreichende Kundmachung der Betriebsvereinbarung vorausgesetzt (OGH LE-AS 24.1.1.Nr.8, Nr.10, Nr.11, Nr.16) - unmittelbar, hat also die Qualität einer Rechtsnorm.

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