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G. Hemmung bereits laufender Arbeitgeber-Kündigungsfristen (Schrank)

88. LfgJuli 2021

 

Kündigungsfrist

Präsenz-, Zivil- und Ausbildungsdienst

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Für Arbeitgeberkündigungen, die vor Erlassung (Zustellung) des Einberufungsbefehles ausgesprochen wurden und deren Grund auch nicht in der bevorstehenden Einberufung liegt, wird der Lauf der (bereits begonnenen) Kündigungsfrist durch den Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienst gehemmt, beginnend mit dem Tag, für den der Arbeitnehmer zur Leistung des Dienstes einberufen ist und endend mit dem Tag der Entlassung aus dem Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienst; bei Zeitsoldaten endend mit dem Ende des besonderen Kündigungs- und Entlassungsschutzzeitraumes, also spätestens 4 Jahre ab Antritt des Zeitsoldatendienstes.

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