Mutterschutz
Die Einhaltung der Beschäftigungsverbote ist nur möglich, wenn dem Arbeit- bzw. Dienstgeber die Schwangerschaft bekannt ist.
<i>Schrank</i>, Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht (95. Lfg 2025) Mitteilungspflichten sowie Beschäftigungsverbote für bestimmte Arbeiten und Sonderfreistellung, Seite 3 Seite 3