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B. Mitteilungspflichten sowie Beschäftigungsverbote für bestimmte Arbeiten und Sonderfreistellung

95. LfgJänner 2025

 

1. Mitteilungspflichten und Eltern- bzw. Mutter-Kind-Pass-Vorsorgeuntersuchungen

Mutterschutz

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Die Einhaltung der Beschäftigungsverbote ist nur möglich, wenn dem Arbeit- bzw. Dienstgeber die Schwangerschaft bekannt ist.

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