Mutterschutz
Die Einhaltung der Beschäftigungsverbote ist nur möglich, wenn dem Arbeit- bzw. Dienstgeber die Schwangerschaft bekannt ist.
<i>Schrank</i>, Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht (97. Lfg 2026) Mitteilungspflichten sowie Beschäftigungsverbote für bestimmte Arbeiten, Seite 3 Seite 3