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Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht, Schrank
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G. Krankenstand von Lehrlingen (Schrank)
97. Lfg
Jänner 2026
Krankenstand
Lehrlinge
Schrank
, Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht (97. Lfg 2026) Krankenstand von Lehrlingen Rz 103
103
Krankenstand
Lehrlinge
Für sämtliche Lehrlinge, also
auch für die kaufmännischen
, gilt im Krankenstand die
Sonderregelung des § 17a Berufsausbildungsgesetz
.
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