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K. BUAK-Service-Karte (Schrank)

95. LfgJänner 2025

 

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Die Urlaubs- und Abfertigungskasse kann als besondere Serviceleistung nunmehr nach § 23e BUAG, in Kraft seit 11. 6. 2022, Arbeitnehmern, deren Identität hinreichend nachgewiesen ist, eine Service-Karte ausstellen, mittels derer der Arbeitnehmer automationsunterstützt in die im Zeitpunkt der Abfrage erfassten Daten gemäß § 24 Abs. 1 Z 1, 2, 4 und 5 einsehen kann (also BUAG-Beschäftigungszeiten, Ansprüche und Anwartschaften zum Quartalsende, Ansprüche und Anwartschaften, die innerhalb der nächsten 12 Monate verfallen würden, Überbrückungsgeld-Beschäftigungswochen).

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