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C. Wer unterliegt der speziellen Abfertigungsregelung? (Schrank)

95. LfgJänner 2025

 

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Mit ihren Arbeitern und gewerblichen Lehrlingen unterliegen alle oben angeführten Betriebsarten der Bauarbeiter-Urlaubsregelung - mit einer einzigen Ausnahme, nämlich der fabriksmäßig betriebenen Zimmermannsbetriebe - auch den speziellen Abfertigungsregelungen.

Facheinschlägige Spezialbetriebe sowie Arbeitskräfteüberlassungs- bzw. Personalbereitstellungsbetriebe gehören analog zum Urlaub dazu, auch die Mischbetriebsbestimmungen.

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